Minijob 2026: Brutto-Netto-Berechnung und Abgaben
Alles zum Minijob 2026: aktuelle Verdienstgrenze, Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rentenversicherungspflicht und der Übergangsbereich (Midijob).
Ein Minijob ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine attraktive Beschäftigungsform. Doch was gilt 2026 konkret für Verdienst, Abgaben und den Übergang zum Midijob? Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige zur Brutto-Netto-Berechnung beim Minijob.
Was ist ein Minijob?
Als Minijob (geringfügige Beschäftigung) gilt eine Tätigkeit, bei der das monatliche Entgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze ist dynamisch und richtet sich seit Oktober 2022 nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
Minijob-Grenze 2026
Die Verdienstgrenze für Minijobs berechnet sich als: Mindestlohn × 43 Stunden × 12 Monate ÷ 12. Bei einem aktuellen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (Stand: Januar 2025) ergibt sich damit eine monatliche Minijob-Grenze von ca. 556 €/Monat (6.672 €/Jahr).
Sollte der Mindestlohn 2026 erhöht werden, steigt die Minijob-Grenze automatisch mit. Unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt stets die aktuellen Werte.
Was bleibt netto von einem Minijob?
Das ist die entscheidende Frage. Für Arbeitnehmer im Minijob gilt:
Keine Lohnsteuer — sofern der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt (was in der Praxis fast immer der Fall ist). Das bedeutet: Du bekommst das vereinbarte Gehalt i.d.R. in voller Höhe ausgezahlt — Brutto = Netto.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn keine Pauschalversteuerung gewählt wird, muss der Minijobber selbst Lohnsteuer zahlen (nach Lohnsteuerkarte). Das ist selten.
Fazit: Ein Minijob mit 556 € Brutto ergibt für den Arbeitnehmer in der Regel 556 € Netto (bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber).
Rentenversicherungspflicht im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer zahlt einen eigenen Beitrag in Höhe der Differenz zwischen dem AG-Pauschalbeitrag (15 %) und dem vollen RV-Beitragssatz (18,6 %).
Der Eigenanteil des Arbeitnehmers beträgt damit ca. 3,6 % des Entgelts.
Beispiel bei 556 €:
- AG zahlt: 83,40 € (15 % Pauschalbeitrag)
- AN zahlt: 20,02 € (3,6 % Eigenanteil)
- Brutto = Netto − 20,02 €, also ca. 535,98 € Netto
Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann bekommst du 20,02 € mehr netto monatlich — verlierst aber den Aufbau von Rentenanwartschaften.
Tipp: Wer bereits eine ausreichende Rentenversicherung hat (z.B. aus Hauptjob), sollte die Befreiung prüfen.
Abgaben für den Arbeitgeber im Minijob
Der Arbeitgeber zahlt beim Minijob deutlich mehr als nur das vereinbarte Gehalt:
| Abgabe | Satz |
|---|---|
| Krankenversicherung (pauschale) | 13 % |
| Rentenversicherung (pauschale) | 15 % |
| Pauschalsteuer | 2 % |
| Umlage U1 | ca. 0,9–1,5 % |
| Umlage U2 | ca. 0,24 % |
| Insolvenzgeldumlage U3 | 0,06 % |
| Gesamt Arbeitgeberaufwand | ca. 31–33 % über dem Lohn |
Beispiel: Bei 556 € Minijoblohn zahlt der Arbeitgeber ca. 170–183 € zusätzlich an Abgaben — die Gesamtkosten liegen also bei ca. 726–739 €.
Midijob: Der Übergangsbereich
Wer mehr als die Minijob-Grenze, aber weniger als 2.000 € monatlich verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich (Midijob).
Im Midijob gelten gleitende Beitragssätze: Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung steigen schrittweise von fast null auf den regulären Beitragssatz. Das bedeutet:
- Zwischen der Minijob-Grenze (~556 €) und 2.000 € zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge
- Der Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil
- Es besteht volle Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung
Der Midijob-Bereich ermöglicht einen sanften Übergang zwischen Minijob (keine AN-Beiträge) und regulärer Beschäftigung (volle Beiträge). Für genaue Berechnungen nutze unseren Brutto-Netto-Rechner.
Minijob neben dem Hauptjob
Wenn du neben deiner Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübst:
- Der erste Nebenjob bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei (Minijob-Regelungen greifen)
- Ein zweiter Nebenjob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet → keine Minijob-Privilegien mehr
- Steuerlich: Mehrere Einkommensquellen können zu Nachzahlungen führen → Steuererklärung empfohlen
Fazit
Der Minijob ist für viele eine attraktive Option, weil das Brutto oft dem Netto entspricht. Allerdings solltest du die Rentenversicherungspflicht und die Abgabenbelastung für den Arbeitgeber im Blick behalten. Wer mehr verdienen möchte, sollte den Übergang in den Midijob-Bereich prüfen.
Berechne dein Gehalt — auch für reguläre Beschäftigung — mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2026.