500 €20.000 €
€
Arbeitgeberbeiträge
%
%
%
Gesamtkosten Arbeitgeber
3.658,50 €
Brutto: 3.000,00 € · Zusatzkosten über Brutto: 658,50 €
Arbeitnehmer (AN)
Lohnsteuer283,48 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Krankenversicherung (AN)244,50 €
Rentenversicherung (AN)279,00 €
Arbeitslosenversicherung (AN)39,00 €
Pflegeversicherung (AN)72,00 €
Nettogehalt2.082,02 €
Arbeitgeber (AG)
Krankenversicherung (AG)244,50 €
Rentenversicherung (AG)279,00 €
Arbeitslosenversicherung (AG)39,00 €
Pflegeversicherung (AG)54,00 €
Umlage U1 (Krankengeld)33,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)7,20 €
Insolvenzgeldumlage U31,80 €
Zusatzkosten über Brutto658,50 €
Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten
Als Faustregel gilt: Die tatsächlichen Arbeitgeberkosten liegen ca. 20–22 % über dem Bruttogehalt. Dazu zählen Arbeitgeberanteile an Kranken- (ca. 7,9 %), Pflege- (ca. 1,8 %), Renten- (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) sowie die Umlagen U1, U2 und U3.
U1 (Krankengeld-Umlage) erstattet kleinen Arbeitgebern einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. U2 (Mutterschaft) finanziert Mutterschaftsleistungen. U3 ist die Insolvenzgeldumlage. Die genauen Sätze variieren je nach Krankenkasse und Betriebsgröße.
Nein. Die Kirchensteuer trägt ausschließlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber führt sie lediglich als Einbehalter an das Finanzamt ab.
Gib einfach das entsprechend anteilige Bruttogehalt ein. Die Beitragssätze bleiben gleich; nur die Beitragsbemessungsgrenzen sind bei Teilzeit in der Regel nicht relevant.
Neben dem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (jeweils ca. die Hälfte), sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage) und ggf. Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Die Gesamtkosten liegen typischerweise ca. 20–25 % über dem Bruttogehalt.
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € liegen die Gesamtarbeitgeberkosten bei ca. 4.800–5.000 € monatlich, je nach Branche und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Nutze unseren Rechner für das genaue Ergebnis.
Arbeitgeber zahlen die Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit), U2 (Mutterschaftsaufwendungen) und die Insolvenzgeldumlage U3. Die Höhe variiert je nach Krankenkasse und Betriebsgröße.