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Steuern 202618. Februar 20265 Min. Lesezeit

Brutto Netto 2026: Was ändert sich bei Gehalt und Steuern?

Alle Änderungen bei Brutto-Netto 2026 im Überblick: neuer Grundfreibetrag 12.348 €, neue Beitragsbemessungsgrenzen und Auswirkungen auf dein Gehalt.


Das neue Jahr bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine Reihe von Änderungen beim Gehalt und bei den Steuern. Wer wissen möchte, wie viel Netto von seinem Brutto 2026 übrig bleibt, sollte die wichtigsten Anpassungen kennen. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Änderungen zusammen und zeigt, wie sie sich auf verschiedene Gehaltsgruppen auswirken.

Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.348 €

Die wohl wichtigste steuerliche Änderung für 2026 ist die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser Betrag legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen gar keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

Grundfreibetrag im Vergleich:

JahrGrundfreibetrag
202411.784 €
202512.084 €
202612.348 €

Die Anhebung um 264 € im Jahr (22 € pro Monat) klingt zunächst bescheiden, hat aber für alle Steuerzahler einen positiven Effekt: Das zu versteuernde Einkommen sinkt, und damit auch die Lohnsteuer. Besonders Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen profitieren.

Praktisches Beispiel: Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt 2026 gegenüber 2024 monatlich rund 8–12 € weniger Lohnsteuer — abhängig von Steuerklasse und Bundesland.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung wurden für 2026 ebenfalls angepasst. Sie legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden.

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) beträgt 2026 bundesweit 8.050 € monatlich (West und Ost wurden bereits 2025 angeglichen).

Wer mehr als 8.050 € brutto im Monat verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (PV) liegt 2026 bei 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich).

Versicherungspflichtgrenze (PKV-Wechsel)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, beträgt 2026 73.800 € jährlich (6.150 €/Monat).

Änderungen bei der Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt weiterhin 3,6 % des beitragspflichtigen Einkommens (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,8 %). Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6 % zusätzlich.

Seit 2024 gibt es außerdem eine nach Kinderanzahl gestaffelte Entlastung: Wer zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren hat, zahlt bis zu 0,25 % weniger je weiterem Kind (maximal 0,25 % Abschlag ab dem zweiten Kind bis einschließlich fünftem Kind).

Auswirkungen auf verschiedene Gehaltsgruppen

Wie groß sind die Auswirkungen der 2026er Änderungen in der Praxis? Hier drei Beispiele in Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, in einem westdeutschen Bundesland mit durchschnittlichem GKV-Zusatzbeitrag (ca. 1,7 %):

Gehaltsgruppe 1: 2.500 € Brutto/Monat

Bei einem Bruttogehalt von 2.500 € monatlich ergibt sich durch die Anhebung des Grundfreibetrags ein leicht höheres Netto. Die Nettoerhöhung durch alle Änderungen beträgt ca. 8–12 € pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das knapp 100–140 € mehr Netto.

Gehaltsgruppe 2: 4.000 € Brutto/Monat

Bei 4.000 € brutto profitiert man ebenfalls vom erhöhten Grundfreibetrag. Da die Beitragsbemessungsgrenze für KV/PV hier noch nicht erreicht ist, spielen diese Änderungen keine Rolle. Netto-Vorteil: ca. 12–18 € pro Monat.

Gehaltsgruppe 3: 7.000 € Brutto/Monat

Wer 7.000 € brutto verdient, liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, aber über der der Krankenversicherung. Die Erhöhung der KV-Bemessungsgrenze bedeutet, dass auf einen leicht größeren Anteil des Einkommens KV-Beiträge erhoben werden. Per Saldo ergibt sich durch alle Änderungen ein leichter Vorteil von ca. 10–15 € netto/Monat.

Was sich nicht ändert

Der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 €/Jahr) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 €/Jahr) bleiben 2026 unverändert. Auch der Solidaritätszuschlag gilt weiterhin nur für hohe Einkommen: Er greift in Steuerklasse 1 erst ab einem Jahresbrutto von ca. 18.130 €.

Fazit: Kleine Entlastung für die meisten Arbeitnehmer

Die Anpassungen für 2026 bringen für die meisten Arbeitnehmer eine moderate Nettoentlastung. Haupttreiber ist der erhöhte Grundfreibetrag. Wer genau wissen möchte, wie viel Netto von seinem Bruttogehalt 2026 übrig bleibt, sollte alle Parameter — Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse und Kinderfreibeträge — individuell berechnen.

Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner 2026, um dein persönliches Nettogehalt für alle aktuellen Werte zu berechnen.