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Arbeitgeberkosten23. Februar 20265 Min. Lesezeit

Arbeitgeberkosten: Was ein Mitarbeiter wirklich kostet

Arbeitgeberkosten 2026 berechnen: Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsanteile, Umlagen U1/U2/U3 und ein vollständiges Rechenbeispiel für 3.000 € Bruttogehalt.


Wer einen Mitarbeiter einstellt, zahlt deutlich mehr als das vereinbarte Bruttogehalt. Die tatsächlichen Arbeitgeberkosten liegen typischerweise 20–25 % über dem Brutto. Dieser Ratgeber zeigt, woraus sich diese Kosten zusammensetzen, und liefert ein vollständiges Rechenbeispiel für 2026.

Bruttogehalt vs. Gesamtkosten

Das Bruttogehalt ist der Ausgangspunkt — aber nicht das Ende. Obendrauf kommen:

  1. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  2. Umlagen (U1, U2, U3)
  3. Ggf. Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Diese Lohnnebenkosten sind für den Arbeitgeber ein erheblicher Kostenfaktor, für den Arbeitnehmer aber nicht sichtbar.

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026

Für jede Versicherungsart zahlen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) jeweils ca. die Hälfte des Beitragssatzes. Hier die Arbeitgeberanteile 2026:

VersicherungszweigAG-Anteil
Krankenversicherung (GKV-Basisbeitrag)7,3 %
GKV-Zusatzbeitrag (Hälfte)ca. 0,85 %
Pflegeversicherung1,8 %
Rentenversicherung9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %
Gesamtca. 20,55 %

Hinweis: Beim Pflegeversicherungs-Beitrag trägt in Sachsen der Arbeitnehmer 0,5 % mehr, der Arbeitgeber entsprechend weniger.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026:

  • RV/AV: 8.050 €/Monat
  • KV/PV: 5.512,50 €/Monat

Auf Einkommensanteile über diesen Grenzen werden keine Beiträge mehr erhoben.

Umlagen U1, U2 und U3

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen müssen Arbeitgeber drei Umlagen zahlen:

Umlage U1 – Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Die U1-Umlage finanziert die Erstattung von Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall. Sie gilt nur für Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten (§ 1 AAG). Der Satz variiert je nach Krankenkasse, liegt aber typischerweise zwischen 0,9 % und 3,5 % des beitragspflichtigen Entgelts.

Im Gegenzug erstattet die Krankenkasse bei Krankheit des Arbeitnehmers je nach gewähltem Erstattungssatz 40 % bis 80 % der Lohnfortzahlungskosten.

Umlage U2 – Mutterschaftsleistungen

Die U2-Umlage trägt dazu bei, die Kosten für Mutterschaftsgeld und Beschäftigungsverbote zu finanzieren. Sie gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Der Satz liegt meist zwischen 0,2 % und 0,6 %.

Umlage U3 – Insolvenzgeldumlage

Mit der U3-Umlage (Insolvenzgeldumlage) wird das Insolvenzgeld finanziert, das die Bundesagentur für Arbeit zahlt, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Der Satz beträgt 2026 0,06 %. Diese Umlage ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Berufsgenossenschaft

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern. Die Kosten trägt ausschließlich der Arbeitgeber.

Die Beitragshöhe ist stark branchenabhängig und richtet sich nach:

  • Gefahrenklasse des Betriebs
  • Lohnsumme der Mitarbeiter
  • Unfallereignissen im Betrieb

Typische Sätze liegen zwischen 0,5 % (Büro) und 5–8 % (Baugewerbe) der Lohnsumme.

Rechenbeispiel: 3.000 € Brutto — echte Kosten

Schauen wir uns ein vollständiges Beispiel an für einen Arbeitnehmer mit 3.000 € Bruttogehalt:

  • Krankenversicherung AG (7,3 % + 0,85 % Zusatzbeitrag): 243,75 €
  • Pflegeversicherung AG (1,8 %): 54,00 €
  • Rentenversicherung AG (9,3 %): 279,00 €
  • Arbeitslosenversicherung AG (1,3 %): 39,00 €
  • Umlage U1 (ca. 1,5 %): 45,00 €
  • Umlage U2 (ca. 0,35 %): 10,50 €
  • Umlage U3 (0,06 %): 1,80 €

Summe Arbeitgeberzusatzkosten: ca. 673 €

Gesamtkosten für den Arbeitgeber: ca. 3.673 € pro Monat

Das entspricht einem Aufschlag von ca. 22,4 % über dem Bruttogehalt.

Hinzu kommen noch Kosten für Arbeitsausstattung, Weiterbildung, Urlaubsgeld oder eventuelle Boni — die tatsächlichen Gesamtkosten liegen in der Praxis oft noch höher.

Tipps: Lohnnebenkosten optimieren

Als Arbeitgeber gibt es Möglichkeiten, die Lohnnebenkosten zu senken und gleichzeitig attraktive Leistungen für Mitarbeiter zu bieten:

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Beiträge zur bAV über Entgeltumwandlung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (ca. 322 €/Monat in 2026) sozialversicherungsfrei. Das senkt sowohl AN- als auch AG-Beiträge.

Sachbezüge

Sachleistungen wie Tankgutscheine oder Restaurantgutscheine bis zu einem Freibetrag von 50 €/Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei — und günstiger als eine direkte Gehaltserhöhung.

Jobticket / Fahrtkostenzuschuss

Zuschüsse zum ÖPNV-Ticket oder zum Fahrrad (Dienstrad) können steuerbegünstigt gewährt werden.

Fazit

Ein Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber deutlich mehr als das Bruttogehalt. Das Verständnis dieser Kostenstruktur ist wichtig für die Planung von Einstellungen und Gehaltsanpassungen.

Für eine exakte Berechnung der Arbeitgeberkosten für beliebige Gehaltskonstellationen nutze unseren Arbeitgeberkosten-Rechner 2026.