All articles
Grundlagen20. Dezember 20255 min read

Brutto und Netto: Was ist der Unterschied – und was wird abgezogen?

Von Bruttogehalt zu Netto: Alle Abzüge erklärt – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.


Du hast ein Jobangebot über 4.000 € brutto im Monat – aber was landet wirklich auf deinem Konto? Zwischen Brutto und Netto liegen in Deutschland im Schnitt 30–40 % an Abzügen. Hier erfährst du, was genau abgezogen wird und warum.

Brutto – was ist das?

Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Es ist die Ausgangsgröße für die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Netto – was bleibt übrig?

Das Nettogehalt ist der Betrag, der am Ende tatsächlich auf dein Konto überwiesen wird – nach Abzug aller Steuern und Versicherungsbeiträge.


Die Abzüge im Einzelnen

1. Lohnsteuer

Die größte Abzugsposition. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Jahreseinkommen und der Steuerklasse. Deutschland hat einen progressiven Steuertarif: Je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz auf jeden weiteren Euro.

Grenzsteuersätze 2026:

  • Bis 12.084 € / Jahr: 0 % (Grundfreibetrag)
  • Bis ca. 68.000 €: 14–42 %
  • Ab 68.000 €: 42 % (Spitzensteuersatz)
  • Ab 277.826 €: 45 % (Reichensteuersatz)

Die tatsächliche effektive Steuerquote ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz, weil die unteren Einkommensteile geringer besteuert werden.

2. Solidaritätszuschlag

Seit 2021 nur noch für höhere Einkommen: 5,5 % der Lohnsteuer. Für Jahreseinkommen bis ca. 18.130 € (Steuerklasse 1) entfällt er vollständig.

3. Kirchensteuer (optional)

Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.

Du kannst aus der Kirche austreten, um diese Abzüge zu vermeiden.


4. Krankenversicherung (KV)

Beitragssatz 2026
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %
Kassenindividueller ZusatzbeitragØ ca. 1,7 %
Gesamtca. 16,3 %

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Auf deinen Lohnzettel entfällt also ca. 8,15 % deines Bruttos (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € / Monat).

Wer privat versichert ist (PKV), zahlt einen festen monatlichen Beitrag – der Arbeitgeber schießt einen Zuschuss in Höhe des halben GKV-Beitrags bei.

5. Rentenversicherung (RV)

18,6 % des Bruttogehalts, je zur Hälfte. Dein Anteil: 9,3 % – ebenfalls nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7.600 € / Monat West, 7.600 € Ost in 2026).

6. Arbeitslosenversicherung (ALV)

2,6 % gesamt, dein Anteil: 1,3 %.

7. Pflegeversicherung (PV)

Seit 2023 einkommensabhängig gestaffelt nach Kinderanzahl:

KinderArbeitnehmeranteil 2026
Kinderlos (ab 23 J.)2,6 %
1 Kind2,0 %
2 Kinder1,75 %
3 Kinder1,5 %
4 Kinder1,25 %
5+ Kinder1,0 %

In Sachsen zahlen Arbeitnehmer zusätzlich 0,5 % mehr (historische Ausnahme).


Rechenbeispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse 1

AbzugBetrag
Lohnsteuerca. 556 €
Solidaritätszuschlag0 €
Krankenversicherung (AN)ca. 326 €
Rentenversicherung (AN)372 €
Arbeitslosenversicherung (AN)52 €
Pflegeversicherung (AN, kinderlos)104 €
Gesamte Abzügeca. 1.410 €
Nettogehaltca. 2.590 €

Annahmen: Steuerklasse 1, gesetzlich versichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer, keine Kinder, NRW.

Die genaue Berechnung für dein persönliches Gehalt machst du am besten mit unserem Brutto-Netto-Rechner – inklusive aller individuellen Parameter wie Bundesland, Krankenversicherung und Kinderzahl.


Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?

Neben deinem Bruttogehalt zahlt dein Arbeitgeber noch seinen Anteil an Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – das sind nochmal ca. 20 % zusätzlich. Für ein Bruttogehalt von 4.000 € kostet dich der Arbeitgeber also tatsächlich rund 4.800 € pro Monat.

Den genauen Betrag siehst du in unserem Arbeitgeberkosten-Rechner.